Haustierfreundlich im AluaSoul Sunny Beach
Wir im AluaSoul Sunny Beach wissen, dass Ihr Haustier ein Teil der Familie ist, und deshalb möchten wir, dass es auch Teil Ihres Urlaubs ist. Unser haustierfreundliches Hotel in Puerto de la Cruz nimmt kleine Hunde auf und bietet ihnen die gleiche Gastfreundschaft wie unseren menschlichen Gästen. Genießen Sie einen unvergesslichen Urlaub, ohne Ihren vierbeinigen Freund zu Hause lassen zu müssen.
Annehmlichkeiten für Ihr Haustier
Services für Haustiere
Hundefreundliche Zimmer umfassen Folgendes:
- Begrüßungsschreiben mit Richtlinien und Regeln
- Hundebett (auf Anfrage)
- Näpfe für Futter und Wasser (auf Anfrage)
Die Hunderichtlinien von AluaSoul Sunny Beach erlauben Hunde unter 10 kg für 20 €/Nacht in allen Zimmerkategorien.
Beim Check-in sind folgende Informationen erforderlich:
• Name, Gewicht, Alter, Farbe und Rasse des Hundes. Diese Angaben sind erforderlich, damit wir den Hund während Ihres Aufenthalts identifizieren können.
• Impfpass, der bescheinigt, dass der Hund in den
• letzten 12 Monaten vollständig gegen Zwingerhusten und Tollwut geimpft wurde.
• Nachweis einer regelmäßigen Floh- und Wurmkur. Darüber hinaus muss der Hund eine Haftpflichtversicherung für
• Schäden an Dritten haben (diese Versicherung ist für spanische Hunde seit dem 29.09.23 obligatorisch). Wenn der Hund einen spanischen
• Pass vom 29.09.23 besitzt, muss der Besitzer nachweisen, dass er den Ausbildungskurs für Hundehalter
• abgeschlossen hat.
• Pro Zimmer ist nur ein Hund erlaubt. Es ist verboten, den Hund allein im Zimmer zu lassen.
• Hunde dürfen nur in dafür vorgesehenen Bereichen innerhalb des Hotelgeländes ausgeführt werden. Hunde sind in allen folgenden Bereichen des Hotels nicht gestattet, wie etwa im Schwimmbad oder im Fitnessstudio (mit Ausnahme von Blindenhunden, die in diesen Bereichen in Begleitung ihrer Besitzer spazieren geführt werden dürfen. In diesem Fall darf für den Aufenthalt des Hundes keine Gebühr erhoben werden, es sei denn, die Unterbringung des Blindenhundes verursacht zusätzliche Kosten, z. B. wenn die Unterbringung sein Futter beinhaltet.
• Das Tier muss für die Dauer des Aufenthalts ein spezielles Abzeichen tragen, das es gemäß den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 3250/1983 vom 7. Dezember, das die Verwendung von Blindenhunden für Sehbehinderte regelt, als Blindenhund ausweist).
• Hinweis: Die Bereiche, zu denen der Hund keinen Zugang hat, sind mit Abzeichen gekennzeichnet.
• Hunde sind aufgrund lokaler Vorschriften an Stränden nicht gestattet.
• Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden oder sich in einer Transportbox befinden, wenn sie sich nicht im Zimmer des Gastes befinden.
• Die Gäste sind dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften ihres Haustiers auf dem Hotelgelände zu beseitigen und den Abfall in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
• Hotelutensilien, mit Ausnahme der für diesen Zweck bereitgestellten, dürfen nicht zum Füttern/Trinken oder Ähnlichem des Haustiers verwendet werden.
• Die Pflege des Haustiers erfolgt auf Kosten des Besitzers.
• Der Gast muss die Rezeption benachrichtigen und das Schild „Hundefreundliches Zimmer“ an die Tür hängen.
• Bitte kontaktieren Sie die Rezeption, um einen passenden Zeitpunkt für die Reinigung Ihres Zimmers zu vereinbaren. Sofern sich der Gast nicht im Zimmer befindet, werden unsere Mitarbeiter (z. B. Haushälterin, Techniker, Zimmerservice usw.) nicht versuchen, Ihr Zimmer zu betreten. Der Hundebesitzer muss im Zimmer sein, wenn der Hund bei der Zimmerreinigung anwesend ist.
• Wenn der Hund zu irgendeinem Zeitpunkt einen anderen Gast oder einen Hotelmitarbeiter bedroht, behält sich das Hotel das Recht vor, den Verweis vom Grundstück zu verlangen. Wenn der Hund Schäden verursacht, bellt, andere Geräusche macht oder Anlass zu Beschwerden anderer Gäste ist, behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast aufzufordern, den Hund zu entfernen. Darüber hinaus behält sich das Hotel das Recht vor, dem Gast bei Lärmbeschwerden und Unannehmlichkeiten für andere Gäste alle Rabatte in Rechnung zu stellen, die diesen anderen Gästen aufgrund ihrer Unannehmlichkeiten gewährt wurden.
• Schäden, die der Hund auf dem Hotelgelände verursacht, liegen in der Verantwortung des Gastes und gehen zu seinen Lasten.